Psychotherapie

Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen („seelischen“) Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken. Psychische Erkrankungen können das Erleben, das Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigen und mit Leid, Angst, Verunsicherung und Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Eine Psychotherapie ist dann ratsam, wenn psychische Probleme nicht mehr allein oder mit Hilfe der Familie oder von Freunden gelöst werden können, zu Krankheitserscheinungen führen und die alltäglichen Anforderungen des Lebens nicht mehr bewältigt werden können.

Vor Beginn einer Psychotherapie ist eine Abklärung durch eine Ärztin oder einen Arzt zur Frage notwendig, ob körperliche Ursachen für die psychische Erkrankung verantwortlich oder mitverantwortlich sein können. Diese Information wird durch einen Konsiliarbericht eingeholt.

Alle psychotherapeutischen Behandlungen haben gemeinsam, dass sie über das persönliche Gespräch erfolgen, das durch spezielle Methoden und Techniken ergänzt werden kann (z.B. freie Mitteilung von Gedanken und Einfällen, konkrete Aufgaben um z.B. Ängste zu bewältigen).

Wie funktioniert eine Psychotherapie?

Die psychotherapeutische Behandlung hilft seelisches Leid und seelische Krankheit durch das Gespräch mit einer Therapeutin oder einem Therapeuten mit spezieller Ausbildung zur Behandlung psychischer Erkrankungen zu lindern oder zu bessern. Die Behandlung kann in Einzeltherapie (50 Min.) oder in Gruppentherapie (100 Min.) erfolgen.

Wesentliche Bedingung für das Gelingen jeder Psychotherapie ist eine vertrauensvolle Patient-Therapeut-Beziehung sowie eine Klärung, ob das geplante Psychotherapieverfahren den Erwartungen des Patienten entgegenkommt. Die Psychotherapie bietet so die Möglichkeit in einem geschützten Rahmen das eigene Erleben und Verhalten sowie Beziehungserfahrungen zu besprechen, zu erleben und zu überdenken, infolge dessen Veränderungen ausprobiert und herbeigeführt werden können.

Psychotherapeutische Behandlungen dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nur von Psychologischen Psychotherapeuten und psychotherapeutisch tätigen Ärzten durchgeführt werden, wenn diese über eine Kassenzulassung verfügen. Eine notwendige Behandlung mit Medikamenten kann nur von Ärzten/Ärztinnen durchgeführt werden.

Psychotherapeutische Behandlungsmöglichkeiten

Psychotherapeutische Akutbehandlung

Bei besonders dringendem Behandlungsbedarf kann eine Psychotherapeutische Akutbehandlung (nur in Einzelbehandlung) im Umfang von bis zu 12 Behandlungen zu je 50 Min. Dauer in Frage kommen. Eine Akutbehandlung dient der Krisenintervention und kann – falls erforderlich – in eine Kurzzeitpsychotherapie oder in eine Langzeitpsychotherapie umgewandelt werden. Bereits durchgeführte Therapieeinheiten der Akutbehandlung werden dann auf die nachfolgende Psychotherapie angerechnet.

Ambulante Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie kann in allen Psychotherapieverfahren  in einer Gruppe oder als Kombination von Einzel- und Gruppenpsychotherapie durchgeführt werden. Die Häufigkeit der Sitzungen ist abhängig vom Behandlungsverfahren und Behandlungsverlauf und wird individuell zwischen Patient und Therapeut vereinbart. Die Gruppenpsychotherapie nutzt zusätzlich Beziehungserfahrungen und das wechselseitige Lernen zwischen den Patienten in der Gruppe für Psychotherapie. Der gemeinsame Bundesausschuss (www.g-ba.de) entscheidet, welche psychotherapeutische Behandlungsverfahren und -methoden als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt sind. Dies sind derzeit:

  • Analytische Psychotherapie
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Verhaltenstherapie

Verhaltenstherapie

Das von mir angewandte psychotherapeutische Verfahren ist die kognitive Verhaltenstherapie in ihrer modernen Form. Hierzu gehört eine Vielzahl therapeutischer Methoden, die auf den Ergebnissen empirischer Forschung basieren und deren Wirksamkeit wissenschaftlich belegt wurde. Neueren Erkenntnissen zufolge leidet im Laufe seines Lebens fast jeder Dritte unter einer psychischen Störung. Mit Hilfe der Verhaltenstherapie lassen sich Wege finden, die Beschwerden zu beheben oder zumindest deutlich zu lindern. Der verhaltenstherapeutische Ansatz geht davon aus, dass problematische Verhaltensweisen oder Denkmuster im Laufe des Lebens bewusst oder unbewusst gelernt wurden und somit auch wieder verlernt werden können. Meistens sind in der persönlichen Vergangenheit gute Gründe zu finden, warum jemand auf Belastungen mit einem bestimmten Verhalten reagiert. Langfristig können sich solche Verhaltens- und Denkmuster jedoch verselbständigen, so dass sie am Ende mehr schaden als nutzen und zu psychischen Störungen führen. In einer Verhaltenstherapie werden neue Verhaltens- und Denkweisen erarbeitet, die dabei helfen, ein Problem besser als bisher zu bewältigen. Die Behandlung orientiert sich damit an konkreten Zielen. Eine Behandlung ist stets die Hilfe zur Selbsthilfe, d.h. der Patient soll in die Lage versetzt werden, seine aktuellen wie auch mögliche zukünftige Probleme eigenständig und frühzeitig zu bewältigen. Zunächst werden nach der Sprechstunde hierzu die sogenannten probatorischen Sitzungen durchgeführt.

Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden das Ergebnis von bewussten und nicht-bewussten Lernprozessen sind. Zu Beginn der Behandlung wird gemeinsam mit dem Patienten erarbeitet, welche Bedingungen seiner Lebensgeschichte und seiner aktuellen Lebenssituation zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik beigetragen haben und weiter wirksam sind. Auf dieser Grundlage werden gemeinsam die Therapieziele und der Behandlungsplan festgelegt. In der Verhaltenstherapie wird der Patient zur aktiven Veränderung seines Handelns, Denkens und Fühlens motiviert und angeleitet. Dabei werden die bereits vorhandenen Stärken und Fähigkeiten herausgearbeitet und für den Veränderungsprozess nutzbar gemacht.

Sprechstunden & Sitzungen

Psychotherapeutische Sprechstunden

Seit dem 01.04.2017 wird in einer psychotherapeutischen Sprechstunde abgeklärt, ob Sie unter einer behandlungsbedürftigen Erkrankung leiden. Falls erforderlich werden Folgetermine (Probatorik) vereinbart.

Probatorische Sitzungen

Während der probatorischen Sitzungen werden relevante Information zur Problematik erhoben, um gemeinsam hieraus Therapieziele sowie einen individuellen Behandlungsplan abzuleiten. Während der probatorischen Sitzungen werden zudem alle Angaben erfasst, die zur Erstellung des Antrags auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse notwendig sind. Hierzu ist es unter anderem notwendig, dass Sie einen Konsiliarbericht von Ihrem Hausarzt oder gegebenenfalls einem Neurologen bzw. Psychiater ausfüllen lassen. Während dieser Sitzungen wird die Entscheidung getroffen, ob eine längerfristige Zusammenarbeit angestrebt wird.

Therapiesitzungen

Einzelsitzungen dauern 50 Minuten, Gruppensitzungen 100 Min. Um Ihnen schnellstmöglich Hilfe anbieten zu können, erfolgt die Behandlung in meiner Praxis zumeist als Verknüpfung aus Gruppen- und Einzeltherapie, einer sogenannten Kombinationsbehandlung. Nach einer Kennenlernphase ausschließlich im Einzelkontakt mit mir, wird durch dieses Konzept zeitnah Zugang zu erforderlicher Therapie gewährleistet. Nach dieser Kennenlernphase (probatorische Sitzungen) wird entschieden ob eine Kurzzeittherapie (maximal 24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie von 60 Sitzungen beantragt wird. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es bei dem Wunsch von ausschließlich Einzeltherapie zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Traumatherapie & EMDR

Traumatherapie und EMDR

Ein weiterer Behandlungsschwerpunkt von mir ist die Traumatherapie. Ich verfolge dabei einen schonenden Ansatz, der ein verhaltenstherapeutisches Vorgehen mit Stabilisierungsstrategien und traumakonfrontativen Schwerpunkten kombiniert. Dieser Ansatz ist leitliniengestützt. Ich bin durch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein und Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe zertifizierte EMDR-Therapeutin.

Was ist EMDR?

EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing) ist eine integrative Behandlungsmethode, welche die Psychologin Dr. Francine Shapiro für Menschen entwickelte, die traumatische Erfahrungen gemacht haben. Dr. Shapiro hat die Idee zur Erprobung und Untersuchung dieser Methode zufällig beim Spazieren gehen im Park entdeckt. Sie bewegte die Augen hin und her und erlebte eine deutliche Entlastung von Ängsten und depressiven Gedanken im Zusammenhang mit ihrer diagnostizierten Krebserkrankung. Die Methode wird inzwischen weltweit erfolgreich in der Behandlung von Traumafolgeerkrankungen eingesetzt. Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen ihre Wirksamkeit. Die EMDR-Methode folgt dabei einem Vorgehen in acht umschriebenen Phasen. Bei richtiger Indikation ist EMDR ein Verfahren mit deutlicher Wirkung, das aber auch nicht ohne Kontraindikationen und Nebenwirkungen ist. EMDR ist immer Bestandteil eines übergeordneten Behandlungsplanes im Rahmen einer Verhaltenstherapie.

Weitergehende Informationen erhalten sie unter www.emdr-institut.de oder www.EMDRIA.de.