Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen („seelischen“) Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken. Psychische Erkrankungen können das Erleben, das Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigen und mit Leid, Angst, Verunsicherung und Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Eine Psychotherapie ist dann ratsam, wenn psychische Probleme nicht mehr allein oder mit Hilfe der Familie oder von Freunden gelöst werden können, zu Krankheitserscheinungen führen und die alltäglichen Anforderungen des Lebens nicht mehr bewältigt werden können.
Vor Beginn einer Psychotherapie ist eine Abklärung durch eine Ärztin oder einen Arzt zur Frage notwendig, ob körperliche Ursachen für die psychische Erkrankung verantwortlich oder mitverantwortlich sein können. Diese Information wird durch einen Konsiliarbericht eingeholt.
Alle psychotherapeutischen Behandlungen haben gemeinsam, dass sie über das persönliche Gespräch erfolgen, das durch spezielle Methoden und Techniken ergänzt werden kann (z.B. freie Mitteilung von Gedanken und Einfällen, konkrete Aufgaben um z.B. Ängste zu bewältigen).
Wie funktioniert eine Psychotherapie?
Die psychotherapeutische Behandlung hilft seelisches Leid und seelische Krankheit durch das Gespräch mit einer Therapeutin oder einem Therapeuten mit spezieller Ausbildung zur Behandlung psychischer Erkrankungen zu lindern oder zu bessern. Die Behandlung kann in Einzeltherapie (50 Min.) oder in Gruppentherapie (100 Min.) erfolgen.
Wesentliche Bedingung für das Gelingen jeder Psychotherapie ist eine vertrauensvolle Patient-Therapeut-Beziehung sowie eine Klärung, ob das geplante Psychotherapieverfahren den Erwartungen des Patienten entgegenkommt. Die Psychotherapie bietet so die Möglichkeit in einem geschützten Rahmen das eigene Erleben und Verhalten sowie Beziehungserfahrungen zu besprechen, zu erleben und zu überdenken, infolge dessen Veränderungen ausprobiert und herbeigeführt werden können.
Psychotherapeutische Behandlungen dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nur von Psychologischen Psychotherapeuten und psychotherapeutisch tätigen Ärzten durchgeführt werden, wenn diese über eine Kassenzulassung verfügen. Eine notwendige Behandlung mit Medikamenten kann nur von Ärzten/Ärztinnen durchgeführt werden.