Kostenübernahme

Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit Fachkundenachweis Verhaltenstherapie und Arztregistereinträgen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe bin ich berechtigt, Psychotherapie durchzuführen und erfülle die Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch Privatversicherungen und Beihilfe. Die Kosten für Psychotherapie richten sich nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie bei niedergelassenen Therapeuten. Dafür benötigen Sie ihre Gesundheitskarte Ihrer Krankenkasse. Da Psychotherapie eine „antragspflichtige Leistung“ ist, wird nach der Sprechstunde (Erstgespräch) sowie bis zu vier Probesitzungen („probatorische Sitzungen“) ein Antrag zur Bewilligung weiter Sitzungen gestellt. Wurde der Antrag durch die Krankenkasse genehmigt, werden die Kosten für eine Psychotherapie ohne Zuzahlungen durch Sie übernommen. Eine reine Erziehungs-, Ehe-, Lebens- oder Sexualberatung ist keine Psychotherapie und wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Diese Maßnahmen werden von entsprechenden Beratungsstellen, in der Regel kostenfrei, angeboten.

Private Krankenversicherung & Beihilfe

Da es bei privaten Versicherungen und den Beihilfestellen sehr unterschiedliche Vertragsgestaltungen gibt, wird eine Rückfrage beim Versicherer empfohlen. Sie sollten in Erfahrung bringen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist. Teilweise wird nur eine ärztliche Psychotherapie genehmigt, nicht aber eine psychologische Psychotherapie. Die Anzahl der Sitzungen pro Jahr und auch die Gebührenerstattung pro Jahr sollten vorher angefragt werden. Informieren Sie sich ebenfalls über den üblichen Ablauf und die notwendigen Formulare bei Ihrer Versicherung. Sie ersparen sich damit spätere Unannehmlichkeiten. In Bezug auf die Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung bin ich Ihnen gerne behilflich.

Berufsgenossenschaften / Unfallkassen

Fallen zu behandelnde Beschwerden in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaften (z.B. Arbeits- oder Wegeunfälle und daraus sich ergebende psychische Folgebeschwerden), werden die Therapiekosten von diesen übernommen. Nach einer klinischen Diagnostik können bis zu 5 Therapiestunden nach dem Psychotherapeutenverfahren genehmigt werden. Weitere erforderliche Sitzungen müssen durch einen Antrag beantragt werden. Spezielle Angebote wie Fahrtraining nach beispielsweise Verkehrsunfällen oder falls erforderliche, eine Überleitung in eine stationäre Behandlung oder eine begleitete Planung von beruflicher Wiedereingliederung sollen Ihnen helfen, die Belastung zu verarbeiten. Nehmen Sie Kontakt zu mir auf mit der Empfehlung einer Unfallversicherung, Berufsgenossenschaft oder einem Durchgangsarzt, so dass wir zeitnah einen Ersttermin vereinbaren können.